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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Fichtelberghaus (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Für die Buchung von Veranstaltungsräumen und die Durchführung von Veranstaltungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel Fichtelberghaus. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Für die Inanspruchnahme von Leistungen im normalen Hotelbetrieb bzw. Restaurantbereich, die eine Bereitstellung von Mitarbeitern erfordert, ist das Hotel nach 24:00 Uhr berechtigt, angemessene Zuschläge pro angefangener Stunde zu veranschlagen.

4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe); diese sind vom Kunden und dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

5. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.

6. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

7. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

8. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden geltende die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

9. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.9 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

12. An allen vom Kunden in das Hotel eingebrachten Gegenständen hat das Hotel für seine Forderungen ein Pfandrecht, § 704 BGB.

13. Hunde und andere Haustiere sind in unserem Hotel nur in ausgewählten Zimmern sowie dem Restaurant „Erzgebirgsstuben“ erlaubt. Im Restaurant „das Guck“ sind Haustiere nicht gestattet.

14. Sofern der Kunde Zugang zum Internet mittels des Gäste W-Lan Systems des Hotels als freiwillig erbrachte Serviceleistung erhält, hat er sich hierbei stets an die geltenden Gesetze und Verordnungen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland sowie derjenigen Rechtsordnungen, die durch Nutzung des Internets mittels W-Lan betroffen sein könnten, zu halten. Er hat hierbei insbesondere, aber nicht abschließend, sämtliche Maßgaben des geltenden Rechts am geistigen Eigentum sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beachten und sich sämtlicher Handlungen oder Unterlassungen zu enthalten, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat pönalisiert sind und weiterhin stets all das zu unterlassen, was geeignet ist, den guten Ruf und / oder das öffentliche Ansehen des Hotels bzw. der Betreiber zu schädigen.
Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Das Hotel haftet insbesondere nicht für den technisch bedingten Ausfall des Internets bzw. des Zugangs zum Internet. Weiterhin haftet das Hotel nicht für etwaige Schäden (direkter oder indirekter Art) die dem Kunden durch die Nutzung des Internets, insbesondere an von ihm verwandten Endgeräten, z.B. durch Virenbefall oder sonstiger Schadsoftware entstehen. Änderungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten (technischen) Einrichtungen zur Nutzung des W-Lans bzw. des Internets sind vom Kunden jederzeit zu unterlassen. Bei technischen Problemen im Rahmen der Nutzung des Internets mittels des W-Lan Services ist das Hotelpersonal zu konsultieren; eigenmächtige Lösungsversuche durch den Kunden sind zu unterlassen.
Wenn und soweit das Hotel dem Kunden Zugang zum Internet mittels W-Lan zur Verfügung stellt, erhebt das Hotel hierfür keine gesonderten Kosten über den Übernachtungspreis hinaus.

IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2. Dem Kunden steht es frei vom Vertrag zurücktreten (Stornierungsrecht). Sofern in dem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, fallen im Fall der Ausübung des Stornierungsrecht folgende Stornogebühren an:
Stornierung einer Übernachtung bis
– 7 Tage vor Anreisetag
Stornierung ohne, dass Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels begründet werden (kostenfreie Stornierung).
– 2 Tage vor Anreisetag
Stornierungsgebühren in Höhe von 85 % der vereinbarten Vergütung.
– 1 Tag vor Anreisetag

Stornierungsgebühren in Höhe von 90% der vereinbarten Vergütung.

Findet die Stornierung am Tag der Anreise statt, ist die volle Summe der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis 1 Tag vor Anreisetag/Veranstaltungstermin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

3. Die Stornierung einer Veranstaltung (Tagung, Seminar, Feier o.ä.) fällt nicht unter den
in Punkt IV. 2. genannten Geltungsbereich und wird abhängig von Umfang und Dauer der gebuchten Veranstaltung individuell und gesondert geregelt.

4. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung/Reservierung der Zimmer/Räumlichkeiten/Tische sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer/Räumlichkeiten/Tische anderweitig vermietet/vergeben, so kann das Hotel den Abzug für
ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

V: Rücktritt des Hotels

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine gemäß Ziffer III.9 und /oder Ziffer III.10 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachengebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer III.2 vorliegt;

– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI: Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich und mindestens in Textform vom Hotel zugesagt ist.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden im Fall von regulären Hotelzimmern ab 15.00 Uhr und im Fall von Hotelsuiten ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen (Check-Out Zeit). Danach kann das Hotel aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers oder Suite für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

VII: Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung, im Falle einer vom Hotel übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur entsprechend Ziffer VII.1.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der Ziffer VII.1

VIII: Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand– auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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